Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Der digitale Nachlass besteht aus Nutzungs- und Zugangsdaten, E-Mail-Adressen, Social-Media-Konten oder digitalen Guthaben sowie Daten auf physischen Datenträgern, wie Mobiltelefonen oder Festplatten. Erfahren Sie im Beitrag, wie Sie Ihre digitalen Daten organisieren können.
Die Patientenverfügung regelt schriftlich, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt oder ablehnt im Falle, dass man sich nicht mehr selber dazu äussern kann. Das erlaubt Ärztinnen und Ärzten gemäss dem Willen der Patientin bzw. des Patienten zu handeln und entlastet die Angehörigen.
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selber, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden wollen, falls Sie urteilsunfähig werden.
Scheidungen mehren sich, auch die Landwirtschaft bildet keine Ausnahme.
Mit dem Vorsorgeauftrag ist es Ihnen möglich, Ihren Willen im Fall der Urteilsunfähigkeit rechtzeitig festzuhalten und eine nahestehende Person oder Institution für die Regelung Ihrer Angelegenheiten zu beauftragen.
Ein Streit entsteht, wenn die Interessen oder Ziele zweier Menschen nicht übereinstimmen. Daran kann gearbeitet werden.
Wer sich rechtzeitig um seine Vorsorge kümmert, lebt bei Urteilsunfähigkeit besser.
Vorsorge heisst auch für den Fall vorzusorgen, wenn man selber nicht mehr im Stande ist, Entscheidungen zu treffen.
Patientenverfügung - Welche wichtigen Fragen zu einer Vertretungsperson soll man sich stellen?
Finden Sie hier die verschiedenen Vorlagen für die Patientenverfügung, herausgegeben von der FMH. Es steht eine ausführliche Version und Kurzversion je mit einer Hinweiskarte fürs Portemonnaie sowie einer Wegleitung zur Verfügung. Die Patientenverfügung können ausgefüllt und ausgedruckt werden.