Partnerschaft und Ehe

Ein neuer Traktor oder finanzielle Sicherheit für die Familie? Unterschiedliche Meinungen bei wichtigen Entscheidungen können zu Konflikten führen. Ein Perspektivenwechsel kann dabei helfen, sich in die Lage der/des anderen zu versetzen und Verständnis füreinander zu schaffen.
Der Umgang mit Herausforderungen ist eine Schlüsselkompetenz im Betrieb und in Beziehungen.
Die Arbeit darf nicht dauerhaft qualitative Paar- und Eigenzeit verunmög­lichen. Dranbleiben lohnt sich.
Trennen sich die Eltern, ist das für die Kinder eine belastende Erfahrung. Sie haben in der Regel beide Elternteile gern und fühlen sich hin und her gerissen. Eine altersgerechte Kommunikation und Verhaltensregeln können helfen.
Familienmitglieder und Angestellte, die positive Anerkennung durch Komplimente für ihre Arbeit erhalten, sind unter anderem motivierter. Ausserdem ist es gut für den Ruf, weil sie das Lob weiter nach aussen tragen.
Mit einem Ehevertrag können Ehepartner die Folgen der Auflösung ihres Güterstandes im Falle einer Scheidung oder im Todesfall individuell regeln.
Das Ende einer Paarbeziehung löst viele Fragen aus. Je nachdem, ob das Paar verheiratet war oder ohne Trauschein zusammenlebte, gelten unterschiedliche Grundsätze. Dem Wohl gemeinsamer Kinder wird mittlerweile bei beiden Beziehungsformen rechtlich praktisch gleichermassen Rechnung getragen.
Erbrechtlich stehen Ehepartner finanziell besser da als Konkubinatspartner. Unverheiratete können sich nur bedingt durch einen Erbvertrag oder ein Testament gegenseitig begünstigen. Dabei fallen im Erbfall in der Regel erst noch zusätzliche Steuern an.
Wenn die eigene Familie nicht dem traditionellen Modell entspricht, gilt es mit Blick auf die Hofübergabe einiges zu beachten. Wer den Betrieb zu welchem Wert übernehmen kann, ist in grossem Masse von den verwandtschaftlichen Beziehungen innerhalb der zusammengewürfelten Familie abhängig.
Trotz enger Bindung zum Hofbewirtschafter gilt die Konkubinatspartnerin / der Konkubinatspartner nicht als mitarbeitendes Familienmitglied in der Landwirtschaft. Wird gegen Lohn auf dem Betrieb des Partners mitgearbeitet, besteht Versicherungsschutz über die gesetzlichen Obligatorien der ersten und zweiten Säule.