Erwerbsarbeit auf dem Betrieb
Viele Bäuerinnen arbeiten Teilzeit. Ein neues kostenloses Online-Tool berechnet unter anderem, welche finanzielle Auswirkungen das hat.
Die Zahl familienfremder Arbeitskräfte in der Schweizer Landwirtschaft steigt kontinuierlich an. Zu den administrativen Pflichten des Arbeitgeberbetriebs gehört unter anderem das Ausstellen einer schriftlichen Lohnabrechnung.
Familienmitglieder und Angestellte, die positive Anerkennung durch Komplimente für ihre Arbeit erhalten, sind unter anderem motivierter. Ausserdem ist es gut für den Ruf, weil sie das Lob weiter nach aussen tragen.
Mit der AHV-Reform 21 wird unter anderem das Frauenrentenalter 65 eingeführt. Die Gesetzesrevision hat überdies weitreichende Folgen für alle, die sich früh pensionieren lassen oder im Alter weiterarbeiten wollen, und wirkt sich auch auf die Pensionskasse aus.
In einem Kollektiv verteilt sich die Arbeitslast auf mehr Schultern und die Beteiligten müssen weder verwandt sein, noch Wurzeln in der Landwirtschaft haben. Das erleichtert die Diversifizierung, ist aber rechtlich Neuland.
Trotz enger Bindung zum Hofbewirtschafter gilt die Konkubinatspartnerin / der Konkubinatspartner nicht als mitarbeitendes Familienmitglied in der Landwirtschaft. Wird gegen Lohn auf dem Betrieb des Partners mitgearbeitet, besteht Versicherungsschutz über die gesetzlichen Obligatorien der ersten und zweiten Säule.
Arbeitet die Ehefrau ohne eigenes AHV-Einkommen auf dem Betrieb des Ehemannes mit, bleiben ihr gewisse soziale Dienstleistungen vorenthalten. Ein Arbeitsvertrag oder eine gemeinsame Betriebsführung hebt diese soziale Ungleichheit auf.
Wie ist die Mutterschaftsentschädigung geregelt? Wie lange und wieviel kann ich beanspruchen?
Egal, ob Mann oder Frau: Zu einer guten Betriebsführung gehört auch, Arbeiten nach Kompetenz aufzuteilen.
Die Frauen in der Landwirtschaft sind so unterschiedlich wie die Höfe, auf denen sie leben. Langsam ändern sich die Rollen, doch noch halten sich alte Bilder.