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2 x NEIN: Abstimmungen 03. März 2024

Die Präsidentinnenkonferenz hat einstimmig die Nein-Parole gefasst zur 13. AHV-Initiative sowie zur Renteninitiative.

Für den SBLV ist es wichtig, dass Menschen im Ruhestand, insbesondere die Bäuerinnen, eine korrekte und ausreichende AHV erhalten, allerdings muss auch die Frage der Finanzierung berücksichtigt werden.

Die 13. AHV-Altersrente würde die finanzielle Lage der AHV wesentlich verschlechtern und einen zusätzlichen, grossen Finanzierungsbedarf auslösen. Deshalb ist eine 13. AHV-Rente aus Sicht des SBLV nicht der richtige Weg. Bereits 2026 muss der Bundesrat eine nächste AHV-Reform vorlegen. Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV wird die Diskussionen eng begleiten und sich mit Vorschlägen einbringen, denn die Thematik muss ganzheitlich angegangen werden.

Darüber hinaus setzt sich der SBLV laufend für weitere Aspekte und konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauen im ländlichen Raum – insbesondere der Bäuerinnen – ein und verfolgt diesen Weg zielstrebig weiter: Entlöhnung, Absicherung und Sozialleistungen, Scheidung, Bodenrecht, Vereinbarkeit von Beruf und Familie etc.

Die in Zusammenarbeit mit dem SBV, Agrisano und Prometerre im Oktober 2021 lancierte Sensibilisierungskampagne «Verantwortung wahrnehmen. Fürs Leben rüsten.» ist weiterhin wichtig und wird laufend beworben https://www.meine-situation.ch/

Mit der Renteninitiative soll das Rentenalter mit der Lebenserwartung verknüpft und schrittweise bis 68 Jahre erhöht werden. Das Rentenalter wurde erst mit der Reform AHV21 erhöht, eine weitere Erhöhung ist aktuell nicht akzeptabel.

Abstimmungen zur 13. AHV-Rente – wie sieht’s die Landwirtschaft?
Gemeinsame Bedeutung der AHV –
unterschiedliche Bewertungen der Initiative

In einem Artikel erschienen beim Landwirtschaftlichen Informationsdienst LID, werden die verschiedenen Standpunkte zur Initiative vertieft. Diese wertvollen Informationen helfen, das Bild über mögliche Auswirkungen einer 13. AHV-Rente zu erweitern.