Prüfungsunterlagen / Informationen / Anmeldung
Prüfungsordnung für die BP Bäuerin FA / bäuerlicher Haushaltleiter FA
Die Prüfungsordnung ist die Grundlage für die Durchführung der eidgenössischen Berufsprüfung. Sie wurde durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt und gilt für die Berufsprüfung der Bäuerin / des bäuerlichen Haushaltleiters.
Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird nachfolgend die weibliche Form gewählt.
Wegleitung
Die Wegleitung regelt die weiterführenden Bestimmungen über die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen. Zur Wegleitung gehören weitere Anhänge sowie die Modulbeschriebe.
Infoveranstaltung über die Schlussprüfung Frühling 2025
Am 3. Juli 2024 finden die Informationsveranstaltungen über die Berufsprüfung Bäuerin mit Fachausweis vom Frühling 2025 statt. Es werden Informationen zum Anmeldeverfahren, zur Projektarbeit und zur Schlussprüfung abgegeben.
Modulliste
Die Modulliste gibt den Überblick über die an der Berufsprüfung anrechenbaren Module. Sie sind gegliedert in:
Pflichtmodule: 9 Module über die Themen Familie, Haushaltsmanagement, Ernährung, Gartenbau, Produkteverarbeitung und landwirtschaftliche Betriebslehre, Recht und Buchhaltung.
Wahlmodule: diverse Module, von denen mindestens zwei ausgewählt werden. Die Themen gehen von Tierhaltung über textiles Gestalten bis zu agrotouristischen Modulen.
Anleitung zur Schlussprüfung
Die Schlussprüfung Bäuerin FA ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil ist das Verfassen einer Projektarbeit. Darin sind drei gewählte Module (davon mind. 1 Pflichtmodul) vernetzt. Der zweite Teil ist die mündliche Präsentation dieser Projektarbeit und der dritte Teil ein Fachgespräch zu einer fiktiven Situation, im Zusammenhang mit den drei gewählten Modulen. Der Anhang 1 zur Wegleitung gibt der Kandidatin Hinweise, was in den einzelnen Teilen erwartet wird.
Die Beurteilungskriterien ab Prüfung Frühling 2019 sind in den folgenden Beurteilungsbogen ersichtlich.
Ausschreibung und Anmeldung zur Berufsprüfung
Die Berufsprüfung wird zentral und gesamtschweizerisch ausgeschrieben. Die Berufsprüfung wird zwei Mal pro Jahr angeboten.
Deutschschweiz (Prüfungsleitung Bäuerin D): Frühling und Herbst (deutsch)
Westschweiz (Prüfungsleitung Bäuerin F): Frühling (französisch)
Die Anmeldung erfolgt per Post an die jeweilige Chefexpertin.
Mit der Anmeldung wird eine Einschreibegebühr erhoben. Weitere Informationen dazu siehe unter Punkt 5 „Einschreibegebühr“ im untenstehenden Anmeldeformular.
Bitte beachten Sie:
Schriftliche Gesuche für Spezialfälle, welche die Schlussprüfung bzw. die Projektarbeit betreffen, müssen spätestens mit der Anmeldung zur Schlussprüfung eingereicht werden. Spätere Gesuche werden zurückgewiesen.
Kosten der Schlussprüfung
Fr. | 200.00 | Einschreibegebühr bei Anmeldung |
Fr. | 700.00 | Prüfungsgebühr |
Fr. | 65.00 | Diplom- und Registriergebühr |
Fr. | 120.00 | 1. Kurstag: Themenfindung, Modulwahl, Zielformulierung, Anmeldung |
Fr. | 60.00 | 2. Kurshalbtag: Aufbau der Projektarbeit |
Fr. | 60.00 | 3. Kurshalbtag: Fachgespräch |
Der Besuch der 2 Kurstage ist fakultativ.
Werden die 2 Kurstage komplett besucht und die Berufsprüfung absolviert, kann beim Bund ein Antrag zur hälftigen Rückerstattung der Kosten für die Kurstage gestellt werden.
Lesen Sie hier das Infoblatt dazu „Subjektorientierte Finanzierung von eidg. Prüfungen“.
Eigener Haushalt / Haushalt Referenzbetrieb
Aus der Anleitung zur Schlussprüfung BP Bäuerin – Anhang 1 der Wegleitung (Kapitel 2.1.) – siehe weiter oben auf dieser Seite unter „Anleitung zur Schlussprüfung“ – geht hervor, dass die Projektarbeit über den Haushalt eines direktzahlungsberechtigten Betriebes verfasst wird. Wird ein eher betriebliches Thema gewählt, muss dabei der bäuerliche Haushalt miteinbezogen werden und die Bäuerin eine zentrale Rolle spielen.
Erläuterung durch die Prüfungsleitung zum besseren Verständnis:
Nur der Haushalt der Betriebsleitung selbst gilt als «Haushalt des direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetriebes». Ist die Kandidatin nicht selbst Bäuerin in diesem Haushalt, wird der Betrieb als Referenzbetrieb und nicht als eigener Betrieb betrachtet.
Bei einem Referenzbetrieb erhält die Kandidatin durch die Bäuerin den Auftrag, zu einem Thema eine Projektarbeit zu schreiben. Die Kandidatin schreibt die Projektarbeit in jedem Fall selbst. Unter anderem erarbeitet sie Lösungsansätze, erläutert ihre eigenen Überlegungen und zeigt auf, wie diese mit der Betriebsleitung abgesprochen werden. Sie verfasst die Projektarbeit im Auftrag der Betriebsleitung.
Im Kapitel Analyse – persönliche Situation stellt sich die Kandidatin vor und verschafft den Experten so ein Bild über sich selbst. In der übrigen Arbeit geht es um den von der Bäuerin erteilten Auftrag.
Steht die Kandidatin kurz vor der Betriebsübernahme (Betriebsübernahme innerhalb von max. 2 Jahren), kann ein Gesuch (inkl. Absichtserklärung der aktuellen Betriebsleitung) gestellt werden, um die Projektarbeit über ihren eigenen Haushalt zu schreiben.
Gesuch um Anerkennung eines Moduls/Nachteilsausgleich
Hier finden Sie Vorlagen resp. Informationen dazu, wie Sie ein Gesuch an die Prüfungsleitung formulieren können.
Attraktive Weiterbildung mit Perspektiven
Gewinnen Sie hier einen Überblick über die Ausbildung Bäuerin mit eidg. Fachausweis.