Praxiszeit
Das Erfüllen der Praxiszeit von mindestens 2 Jahren ist eine Zulassungsbedingung für die Berufsprüfung Bäuerin / bäuerlicher Haushaltleiter. Praxiszeit als Bäuerin oder bäuerlicher Haushaltleiter heisst, dass hauptsächlich Arbeiten gemäss dem Berufsprofil Bäuerin / bäuerlicher Haushaltsleiter ausgeführt werden.
Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird nachfolgend die weibliche Form gewählt.
Das Berufsprofil Bäuerin mit Fachausweis
- Sie ist fähig, den bäuerlichen Haushalt mit angegliederten Bereichen nach wirtschaftlichen und modernen Gesichtspunkten zu organisieren und auf Mitbewohner und Gäste einzugehen.
- Sie hat ein umfassendes Wissen über Produktion, Verarbeitung und Verwendung von Nahrungsmitteln und ist fähig, dieses auch zu vermitteln.
- Sie kann partnerschaftlich an der Betriebsführung des Landwirtschaftsbetriebes mitwirken sowie eigene Betriebszweige führen.
- Sie ist oftmals Nahtstelle zwischen Produzentin und Konsumentin.
Bedingungen zur Anrechnung
Für die Zulassung weisen Sie 2 Jahre Praxiszeit im Haushalt eines direktzahlungsberechtigen Landwirtschaftsbetriebes bei einem Anstellungs-Pensum von mind. 50% aus. Der Haushalt eines direktzahlungsberechtigten Betriebes ist dort, wo der Betriebsleiter wohnt.
- Praxiszeit kann ab dem Abschluss der ersten Grundbildung (EFZ, Mittelschule mit Maturität, Fachmittelschule mit Fachmaturität) angerechnet werden.
- Die Arbeitspraxis wird durch die Unterschrift der Betriebsleitung (inkl. Ort und aktuellem Datum) auf dem Formular „Nachweis Praxiszeit“ belegt.
- Ist das Pensum tiefer, verlängert sich die Praxiszeit entsprechend.
- Ein maximales Beschäftigungspensum von 120 % (Praxiszeit plus auswärtige Arbeiten und/oder allfällige Weiterbildungen) darf nicht überschritten werden.
- Weiterbildungen an bäuerlich hauswirtschaftlichen Fachschulen werden ebenfalls zum Beschäftigungspensum ausserhalb des bäuerlichen Haushaltes aufgerechnet und können nicht als Praxiszeit angerechnet werden.
Das bedeutet, dass Personen mit einem Beschäftigungspensum von 100 % ausserhalb der Landwirtschaft (inkl. allfälliger Weiterbildungen/Nebenämtern) zusätzlich 20 % Praxiszeit (1 Tag à 8 bis 10 Stunden) in einem direktzahlungsberechtigten, bäuerlichen Haushalt ausweisen können.
Praxiszeit „Bäuerlicher Haushalt“ ab Anzahl Tage pro Woche |
Stunden / pro Woche | übriges Pensum inkl. Weiterbildungen und Nebenämtern |
erforderliche Monate bei gleichbleibendem Pensum |
1 Tage (20%) | 8 – 10 | 100% | 48 |
1.5 Tage (30%) | 12 – 15 | 90% | 36 |
2 Tage (40%) | 16 – 20 | 80% | 30 |
2.5 Tage (≥ 50%) | 20 – 25 | max. 70% | 24 |
Die Spezialfälle, welche im Sinne einer Ausnahme regulär angerechnet werden, sind:
- Arbeiten im Haushalt auf einer Alp
- Arbeiten im Haushalt auf einer Farm im Ausland
- Arbeiten bei einem bäuerlichen Haushaltsservice (sofern die Einsätze hauptsächlich in Haushaltungen von direktzahlungsberechtigten Betrieben erfolgen)
Bei einem Spezialfall werden max. sechs Monate (also 25% der gesamten Praxiszeit) und max. 2 Spezialfälle angerechnet.
Die Praxiszeit muss spätestens beim Anmeldetermin erfüllt sein.
Dokumente zur Belegung der Praxiszeit
Die erarbeitete Praxiszeit wird mit den folgenden zwei Dokumenten belegt:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Formular Nachweis Praxiszeit
Der Lebenslauf
Da die Praxiszeit eine Zulassungsbedingung zur Berufsprüfung ist, muss sie auch im Lebenslauf mit den genauen Daten und Prozentangaben des Pensums (bäuerlich-hauswirtschaftlichen Tätigkeit, inkl. auswärtige Tätigkeit) aufgelistet zu werden.
Anhand des Lebenslaufes ist es für die Prüfungsleitung nachvollziehbar und klar ersichtlich, wann diese Praxiszeit neben allen weiteren Tätigkeiten, Ausbildungen usw. absolviert wurde.
Die Daten müssen selbstverständlich mit dem Praxisnachweisblatt übereinstimmen.
Der Lebenslauf soll lückenlos über die persönlichen, schulischen und beruflichen Tätigkeiten bis zum Anmeldetermin Auskunft geben.
Gerne unterstützen wir Sie vor der Anmeldung zur Berufsprüfung bei der Berechnung der bereits erarbeiteten Praxiszeit. Senden Sie dafür Ihren Lebenslauf sowie das Formular „Nachweis Praxiszeit“ per Mail an die Prüfungsleiterinnen Rajka Frei oder Anita Senti. Die Koordinaten finden Sie hier.