Berufsprüfung
Bäuerin mit Fachausweis /
Bäuerlicher Haushaltleiter mit Fachausweis
Berufsprüfung Bäuerin mit Fachausweis / bäuerlicher Haushaltleiter mit Fachausweis
Die Bildungszentren für Haus- und Landwirtschaft bieten die haus- und betriebswirtschaftlichen Module, welche der SBLV in Zusammenarbeit mit den Schulen erarbeitet hat, an. Diese Module können je nach Schule einzeln, berufsbegleitend oder als Vollzeit-Lehrgang besucht werden. Um die schulischen Voraussetzungen für die Schlussprüfung Bäuerin / bäuerlicher Haushaltleiter (Berufsprüfung) zu erfüllen, braucht es 9 Pflicht- und 2 Wahlmodule. Der SBLV ist Mitglied der Organisation der Arbeitswelt (OdA) AgriAliForm. Deshalb können als Wahlmodule auch Module aus der Modulliste des Berufsfelds Landwirtschaft gewählt werden. Die für die höhere Fachprüfung (HFP) obligatorischen Module der Betriebswirtschaft, Stufe Berufsprüfung (B02 Wirtschaftlichkeit des Betriebes und B03 Marketing) werden auch als Wahlmodule anerkannt.
Nebst dem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) einer beruflichen Grundbildung oder einem Mittelschulabschluss, braucht es für die Zulassung zur Berufsprüfung eine 2-jährige Praxiszeit im Haushalt eines direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetriebes. Die Zulassungsbedingungen müssen beim Anmeldetermin erfüllt sein.
Der Abschluss zur Bäuerin mit Fachausweis / zum bäuerlichen Haushaltleiter bringt das Rüstzeug für die partnerschaftliche Betriebsführung mit sich und erleichtert die Selbstständigkeitserklärung. Die Bäuerin mit Fachausweis / der bäuerliche Haushaltleiter kann Direktzahlungen und Investitionskredite beziehen, falls sie / er den Betrieb führt.
Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wird nachfolgend die weibliche Form gewählt.
Das Berufsprofil Bäuerin mit Fachausweis
- Sie ist fähig, den bäuerlichen Haushalt mit angegliederten Bereichen nach wirtschaftlichen und modernen Gesichtspunkten zu organisieren und auf Mitbewohner und Gäste einzugehen.
- Sie hat ein umfassendes Wissen über Produktion, Verarbeitung und Verwendung von Nahrungsmitteln und ist fähig, dieses auch zu vermitteln.
- Sie kann partnerschaftlich an der Betriebsführung des Landwirtschaftsbetriebes mitwirken sowie eigene Betriebszweige führen.
- Sie ist oftmals Nahtstelle zwischen Produzentin und Konsumentin.