Stolperfallen auf dem Weg ins Stöckli
BauernZeitung | 10.01.2023
Bereits bei der Gründung einer Generationengemeinschaft sollte man sich mit deren Auflösung auseinandersetzen. Die Anstellung ist eine mögliche Alternative.
Jede Generationengemeinschaft (GG) wird früher oder später aufgelöst. Damit die Auflösung für alle Beteiligten fair ist, muss man sich schon bei der Gründung mit der Auflösung auseinandersetzen. Wir sprechen hier von Stolperfallen, die weitreichende Konsequenzen haben, Verluste für einen Gemeinschafter bzw. eine Gemeinschafterin bedeuten oder sogar das Erbrecht tangieren.
Die Gründung einer GG ist ein grosser Schritt Richtung Hofübernahme. Der Sohn oder die Tochter wagt damit den Schritt Richtung Selbstständigkeit, ist dem Vater oder der Mutter in der GG gleichberechtigt, trifft unternehmerische Entscheide, profitiert von erfolgreichen Jahren – trägt aber auch das Risiko. In den nachfolgenden Beispielen besteht die GG aus Vater und Tochter.