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Länger ran, flexibler raus | AHV-Reform 21

UFA REVUE: Länger ran, flexibler raus | AHV-Reform 21

Mit der AHV-Reform 21 wird unter anderem das Frauenrentenalter 65 eingeführt. Die Gesetzesrevision hat überdies weitreichende Folgen für alle, die sich früh pensionieren lassen oder im Alter weiterarbeiten wollen, und wirkt sich auch auf die Pensionskasse aus.

Die AHV-Reform 21 ermöglicht es den Versicherten, den Zeitpunkt ihres Renteneintritts zwischen 63 und 70 Jahren frei zu bestimmen und ihre Erwerbstätigkeit schrittweise zu reduzieren.

Ab Januar 2024 tritt die AHV-Reform 21 in Kraft. Der Begriff «ordentliches Rentenalter» wird neu durch «Referenzalter» ersetzt. Ab 2025 wird das Frauenreferenzalter in der AHV in Dreimonatsschritten jährlich von aktuell 64 auf 65 Jahre erhöht. Somit werden Frauen ab Jahrgang 1964 ab dem Jahr 2029 den Männern mit Referenz gleichgestellt sein.

Was gilt es zu beachten und welche Anpassungen gelten ab 2024?

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