Wie der Liquidationsgewinn an die Altersrente anzurechnen ist
Wie der Liquidationsgewinn an die Altersrente anzurechnen ist | Schweizer Bauer 8.2.2025
Der Zeitpunkt der Liquidation eines Hofes kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der AHV-Rente haben. Bei Liquidationen ab dem Jahr des Erreichens des Referenzalters ist besondere Vorsicht geboten.
Die AHV-Rente wird auf Basis von maximal 44 Beitragsjahren berechnet, wobei alle Einkünfte zwischen dem 20. Lebensjahr und dem Jahr vor dem Referenzalter berücksichtigt werden.
Für Landwirte, die ihr maximales rentenbildendes Einkommen noch nicht erreicht haben, kann der Zeitpunkt der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit und den damit verbundenen Liquidationszeitpunkt entscheidend sein, da Liquidationsgewinne als selbständiges Erwerbseinkommen gelten und der AHV-Beitragspflicht unterliegen. Diese Gewinne wirken sich je nach Zeitpunkt der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit unterschiedlich auf die Rente aus. Wer die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit und den damit verbundenen Liquidationszeitpunkt selbst bestimmen kann, sollte diesen gut planen und sich von Fachpersonen aus der Treuhand- und Versicherungsbranche beraten lassen, um Renteneinbussen zu vermeiden.
Stefan Binder (Agrisano) erklärt im Fachartikel des Schweizer Bauers anhand zwei Beispielen worauf bei der Liquidation zu achten ist.